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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren
1: Allgemeines Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Verbreitung einer oder mehrerer Werbemittel eines Kunden oder sonstiger Interessenten über das Internet bei Geizads.de. Für die Abwicklung von Werbeaufträgen sind ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und die aktuell gültige Preisliste anzuwenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden von Geldmailer.de oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn Geldmailer.de ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder die Leistungen widerspruchslos erbringt.
| 2: Vertragsschluss und Auftragsannahme Ein Werbeauftrag zwischen dem Kunden und Geizads.de kommt erst durch schriftliche Bestätigung per Email, Post oder Fax zustande, spätestens jedoch mit der Schaltung der Anzeige. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der jeweiligen Agentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen. Soweit Geizads.de sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Geizads.de behält sich vor, Werbeaufträge anzunehmen oder abzulehnen und auch nach Vertragsschluss aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. Dies gilt auch für Werbeaufträge die nicht von Geizads.de vorgenommen sondern von deren Vertretern oder sonstigen Annahmestellen vermittelt wurden. Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Sofern der Kunde nicht in der Lage ist, eine umgestaltete, den Anforderungen von Geizads.de entsprechende Werbung anzuliefern, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Leistungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Geizads.de behält sich ebenfalls das Recht zur etwaigen Verschiebung des Schaltungstermins aufgrund technischer oder anderer Ursachen vor.
| 3: Leistungen von Geizads.de Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Werbeauftrag. Geizads.de gewährleistet dem Kunden eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Platzierung erfolgt nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Kunden durch Geizads.de. Wir behalten uns das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ein Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden ist grundsätzlich nicht möglich.
| 4: Leistungen des Sponsors Der Sponsor trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien, die jeweiligen Zieladressen der Links und sonstiges Material, welches für die Schaltung des Werbeauftrages erforderlich ist, bis spätestens 48 Stunden vor Schaltungsbeginn vollständig fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten angeliefert werden. Der Kunde garantiert, dass sich das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Darstellung in E-Mails und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe eignet. Geizads.de übernimmt für das gelieferte Material keine Haftung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Kunden zurückzusenden. Soweit der Kunde die Anlieferungsfristen nicht einhält und die Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von Geizads.de auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt.
| 5: Zahlungsbedingungen Die Rechnung für die Leistungen von Geizads.de ist, falls nicht anders vereinbart, zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig. Werbeaufträge werden nach Zahlungseingang zum vereinbarten Termin geschaltet. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Eine Änderung der Anzeigenpreise bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste.
| 6: Haftung Geizads.de haftet für Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von Geizads.de sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzug oder Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Dies sind solche, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Geizads.de haftet nicht für technische Ausfälle sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches liegen. Geizads.de haftet nur für direkte Schäden, nicht jedoch für indirekte Schäden und/oder entgangenen Gewinn, sei es dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung. Er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist oder solche erworben hat. Der Kunde stellt Geizads.de von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der teilweisen oder vollständigen Ausführung des Auftrages erwachsen können.
| 7: Schlussbestimmung Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung der Schriftformklausel. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die Übermittlung per Telefax oder elektronische Medien genügt werden. Die neuen AGB werden automatisch akzeptiert, sobald sich der Sponsor 2 Wochen nach der Änderung nicht abgemeldet hat. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Chemnitz.
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